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   OLG Düsseldorf, 10.04.2003 - I-8 U 38/02   

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https://dejure.org/2003,16484
OLG Düsseldorf, 10.04.2003 - I-8 U 38/02 (https://dejure.org/2003,16484)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.04.2003 - I-8 U 38/02 (https://dejure.org/2003,16484)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. April 2003 - I-8 U 38/02 (https://dejure.org/2003,16484)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 847
    Grob fehlerhaft unterlassene diagnostische Abklärung anhaltender starker Rückenschmerzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 117
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.04.2003 - 8 U 38/02
    Nach den Grundsätzen des BGH-Urteils vom 13.02.1996 (VersR 1996, 633) lässt ein Verstoß gegen die Pflicht zur Erhebung und Sicherung medizinischer Befunde im Wege der Beweiserleichterung auf ein reaktionspflichtiges positives Befundergebnis schließen, wenn dieses hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. BGH, VersR 1998, 457).

    Ein Verstoß gegen die Befunderhebungs- und Sicherungspflicht rechtfertigt jedenfalls dann Beweiserleichterungen für den Ursachenzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden, wenn bereits die Unterlassung der Befunderhebung als grober ärztlicher Fehler beurteilt werden muss, wenn also die Befundung aus medizinischen Gründen zweifelsfrei geboten war und die Ärzte durch die ihnen zur Last gelegte Unterlassung eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen haben, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH, VersR 1998, 457).

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.04.2003 - 8 U 38/02
    Nach den Grundsätzen des BGH-Urteils vom 13.02.1996 (VersR 1996, 633) lässt ein Verstoß gegen die Pflicht zur Erhebung und Sicherung medizinischer Befunde im Wege der Beweiserleichterung auf ein reaktionspflichtiges positives Befundergebnis schließen, wenn dieses hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. BGH, VersR 1998, 457).
  • BGH, 19.05.1987 - VI ZR 167/86

    Haftung des Anästhesisten für unterlassene Befunderhebungen; Gesetzlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.04.2003 - 8 U 38/02
    Das Unterlassen medizinisch erforderlicher diagnostischer Untersuchungsmaßnahmen, die Aufschluss über die Art der Krankheit geben und dann Grundlage für die weiter einzuschlagende Therapie sind, stellt einen ärztlichen Behandlungsfehler dar (vgl. BGH, NJW 1987, 2293, 2294).
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - 8 U 10/05

    Anschaffungskosten für Kleidung wegen Gewichtszunahme nach Unfall

    Der Kläger begehrt von der Beklagten, deren Haftung dem Grunde nach aufgrund des Senatsurteils vom 10.04.2003 (I - 8 U 38/02) rechtskräftig feststeht, in zweiter Instanz allein noch Ersatz der Kosten für die Anschaffung neuer Kleidung mit der Begründung, er sei wegen des Behandlungsfehlers auf den Rollstuhl angewiesen und habe infolge der mangelnden Bewegung erheblich an Gewicht zugenommen.
  • LG Potsdam, 21.12.2015 - 6 O 148/14

    Verkehrsunfall zwischen Linienbus und entgegenkommenden Motorrad

    Eine neben oder an die Stelle des Kapitalbetrags tretende Schmerzensgeldrente kommt nur bei schwersten Schädigungen in Betracht, die immer wieder von neuem auftreten (vgl. BGH NJW 1955, 1675; BGH VersR 1976, 967, 968; Palandt/Grüneberg, 73. Auflage 2014, § 253 Rn. 21), wie etwa bei einer lebenslang andauernden geistigen Behinderung (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2003, 1407, 1408), einer Blasenlähmung (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2000, 398, 400), schwersten Hirnverletzungen (vgl. KG NZV 2003, 416, 419), einer Querschnittslähmung (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2005, 117) oder einer schweren Halbseitenlähmung, die auch das Sprachvermögen beeinträchtigt (OLG München VersR 2005, 657).
  • LG Duisburg, 14.10.2010 - 3 O 249/07

    Beweiserbringung bzgl. eines sogenannten einfachen Befunderhebungsfehlers im

    Unter Berücksichtigung der Ausführungen der Sachverständigen hätte sich folglich bei der gebotenen Befunderhebung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt (vgl. BGH a.a.O., ebenso BGH Versicherungsrecht 2004, 790; KG a.a.O.; vgl. auch OLG Düsseldorf Versicherungsrecht 2005, 117).
  • SG Osnabrück, 30.03.2006 - S 8 U 119/01
    Außer der Prozessakte haben die den Kläger betreffenden Unfallakten des Beklagten sowie die Vorprozessakte des Sozialgerichts Osnabrück mit dem Az. S 8 U 38/02 vorge-legen.
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